Obwohl Thomas Aasen Markeng und Anders Fannemel ihren Hauptberuf als Skispringer seit vergangenem Jahr nicht mehr ausüben können, erhalten beide bisher von der norwegischen Krankenkasse NAV kein Krankengeld. 

Der 20-Jährige Markeng, der sich im vergangenen Winter während des Weltcups in Klingenthal (GER) einen Kreuzbandriss zugezogen hat, kann seinen Job bisher nicht wieder vollständig ausüben. Daraufhin sollte man vermuten, dass ihm zumindest ein Krankengeld zusteht. Fehlanzeige: „Ich habe noch nichts erhalten“, sagt Markeng dem norwegischen Fernsehsender TV2.

Markeng hat in den vergangenen Monaten auch nicht auf eine andere Weise Geld verdienen können. Trotzdem lehnt die norwegische Krankenkasse NAV seinen Antrag ab. „Unsere Einschätzung von Markengs Fall ist, dass er keinen Anspruch auf Krankengeld hat, weil er keinen dokumentierten Einkommensverlust hat, der den Vorschriften entspricht, die für einen Anspruch auf Krankengeld, d.h. ein ruhegehaltsfähiges Einkommen, erforderlich sind“, rechtfertigte die norwegische Verwaltung die Ablehnung.

Die norwegischen Nationalmannschaftsathleten erhalten kein festes Einkommen vonseiten des Skiverbandes. Das heißt, die Preisgelder in der Saison und deren private Sponsoren-Gelder sind die einzigen Einnahmen für einen Skispringer in Norwegen. Für Thomas Aasen Markeng bedeutet dies, dass er vorerst auf Kosten seiner Eltern leben und sich selbst noch einen anderen Job suchen muss, um im Skispringen wieder voll durchstarten zu können.

Auch der norwegische Cheftrainer Alexander Stöckl steht dem Ganzen negativ gegenüber: „Jeder hier in der Nationalmannschaft startet in Wettbewerben für Norwegen. Sie gewinnen Medaillen bei der Weltmeisterschaft und den Olympischen Spielen für Norwegen. Und dann gibt Norwegen ihnen nichts zurück.“  In seinem Heimatland Österreich wird solchen Situationen deutlich besser vorgebeugt. Dort gibt es ein System, in dem allen international startenden Athleten ein festes Grundgehalt garantiert wird, indem sie entweder bei der Polizei oder beim Militär angestellt werden.

Fannemel: „Ich warte schon ein Jahr auf Antworten“

Auch Anders Fannemel hat sich im vergangenen Jahr in Wisla (POL) einen Kreuzbandriss zugezogen, jedoch bereits deutlich früher als Markeng. Er hat bereits im Sommer 2019 Krankengeld beantragt und noch immer nichts erhalten. „Ich hoffe ich bekomme es. Auf jeden Fall denke ich, dass ich es bekommen sollte, wenn man bedenkt, dass ich seit vielen Jahren Geld verdiene und dieses Geld besteuere“, sagte Fannemel gegenüber TV 2.

In der Zwischenzeit hat der 29-Jährige von seinen Ersparnissen gelebt und einen Job als Lehrer bei der NTG Lillehammer angenommen. „Die Unsicherheit darüber, wann ich Geld verdienen werde, hatte ich schon immer. Es ist leistungsabhängig und ich habe das akzeptiert, da ich Skispringer bin. Aber ich denke immer noch, wenn man wie andere Arbeitnehmer Steuern zahlt, sollte man das gleiche Recht haben, wenn man plötzlich Pech hat“, kritisierte Fannemel das System.

Nach Angaben des NAV-Direktors haben Sportler zwar Anspruch auf Krankengeld, jedoch ist das Ganze sehr kompliziert und mit einem strengen rechtlichen Rahmen verbunden. „Das ruhegehaltsfähige Einkommen, auf dessen Grundlage die Krankengeldbasis berechnet wird, muss dokumentiert werden. Ein Athlet kann ein Angestellter, Freiberufler und Selbstständiger sein oder eine Kombination davon. Was für den einzelnen Athleten gilt, wird jeweils individuell beurteilt“, wurde die Situation von der NAV beschrieben.

Quelle: tv2.no

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