In einem kleinen Vorort von Aschaffenburg (Bessenabach), befindet sich „Meininger Jumpsuits“.

Dort betreiben die Brüder Wolfgang und Richard Meiniger eine Schneiderei, die sich auf die Herstellung von regelkonformen Sprunganzügen spezialisiert hat. Der kleine Familienbetrieb wirkt auf den ersten Blick unscheinbar, macht aber ein weiteres Mal deutlich, dass es auf die Größe nicht ankommt im Leben.

Im Untergeschoss des Hauses befindet sich die Werkstatt, die sich in zwei verschiedene Bereiche gliedert. Im ersten Raum befinden sich mehrere Arbeitsplätze an Nähmaschinen. Jeder Sprunganzug ist Handarbeit und wird von den Mitarbeitern in liebevoller Kleinarbeit hergestellt.

bei Meininger Jumpsuits, Foto: Marina Heller

Im nächsten Raum werden die Athleten vermessen. In diesem Raum dient zeitgleich ein großer Schneidetisch dem Zuschnitt der einzelnen Teile, die für die Herstellung des Anzuges benötigt werden. 

Was sind eigentlich die Richtlinien für einen regelkonformen Sprunganzug? Der Sprunganzug muss in all seinen Teilen aus demselben Stoff gefertigt werden. Dabei muss dieser im gleichen Umfang von innen nach außen und von außen nach innen luftdurchlässig sein. Hierbei darf eine Abweichung von zwölf Litern nicht überschritten werden. Der Reißverschluss muss in der Mitte der Vorderseite 1,5 cm – 5 cm über den Kragenansatz hinausreichen und zu schließen sein. Das Halsloch kann hierbei mit einem elastischen Saumband ausgestattet werden. 

Die Anzahl der Stoffteile ist im Regelwert ebenfalls limitiert.

Auch für die Stoffdicke gibt es eine Regulierung. Diese darf nicht geringer sein, als 4 mm und die 6 mm nicht überschreiten.

Der Anzug muss in allen Bereichen des Körpers anliegend sein. Die Maße des Anzuges müssen den Maßen des Athleten in aufrechter Position mit einer Toleranz von zusätzlich mindestens 1 cm bis maximal 3 cm entsprechen (bei Frauen zusätzlich mindestens 2 cm und maximal 4 cm). Ausnahme ist eine maximale Toleranz von zehn cm des Anzugumfanges im Bereich des Sprungschuhes, beginnend von der anliegenden Stelle am Knie und verlaufend bis zum Hosenbeinende und muss außen über den Schuh verlaufen.  Dabei ist nur eine fixierte Schlaufe pro Hosenbein zulässig. Falten und Polsterungen sind in allen Bereichen des Anzuges untersagt.

Quelle: interne Informationen

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